Die Gründung ist dem Grunde nach einfach, da rechtlich und strukturell reglementiert. Nachdem der oder die Gründer sich über das Geschäftsmodell einig geworden sind, die Aufgaben, Einlagen und Stimmrechte verteilt haben, der Name, der Unternehmenszweck und der Sitz der Gesellschaft festgelegt wurden, kann ein Notar der Wahl mit der Gesellschaftsgründung beauftragt werden. Dazu ist zuvor ein Gesellschaftsvertrag und eine Satzung der Gesellschaft aufzusetzen, ausserdem muss Einigkeit darüber bestehen, wer die Geschäftsführung in der GmbH übernehmen soll/kann. Dies können ein oder mehrere Gesellschafter sein, es kann aber auch ein fremder Dritter angeheuert werden. Geschäftsführer einer GmbH kann nur eine unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche Person sein, d.h. andere Gesellschaften und beispielsweise Kinder scheiden aus. Mit Zusammenschluss und Entschlussfassung der GmbH Gründung kann im Prinzip mit der Geschäftstätigkeit begonnen werden. Die Vorgründungsgesellschaften, so heissen die dann, agieren im Prinzip als GbR, mit Vollhaftung der Gesellschafter. Die Haftungsbeschränkung wirkt erst ab Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister (ca. 2 – 6 Wochen nach dem Notartermin). Beim Notar wird eine erste Gesellschafterversammlung abgehalten, der Vertrag und die Satzung verabschiedet, die Anmeldung zum Handelsregister beschlossen und die erste Geschäftsführung ernannt. Der Termin dauert ca. 30 Minuten und tut auch nicht weh. Alle Beteiligten müssen sich beim Termin ausweisen können. Damit die Gesellschaft eingetragen werden kann, muss der Geschäftsführer dem Notar versichern, dass er über mindestens der Hälfte des Stammkapitals (also mind. 12.500,00 Euro) frei verfügen kann. Es reicht also nicht, Geld einzuzahlen und am nächsten Tag wieder abzuheben! Dann haftet der Geschäftsführer. Gleichwohl können die eingezahlten Stammeinlagen für fast alle betrieblichen Aktivitäten verwendet werden, vom ersten Tag an. In der Regel wird das Stammkapital auf ein neu zu gründendes Bankkonto der GmbH von den Gesellschaftern eingezahlt und somit nachgewiesen. Für den Notar und das Handelsregister/Amtsgericht fallen Gebühren iHv. ca. 500,00 – 1.000,00 Euro an. Da die GmbH per Form, mit wenigen Ausnahmen, Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, ist eine Gewerbeanmeldung obligatorisch. Diese erfolgt beim jeweiligen städtischen Gewerbeamt und kostet +/- 50,00 Euro. Mit Anmeldung des Gewerbes wird die Gesellschaft Mitglied und BeitragszahlerIn der zuständigen IHK. Aber keine Bange, die IHK ist Dein Freund! Von meiner IHK kann ich vielfältigste Beratung kostenlos in Anspruch nehmen, zu Themen wie Unternehmensrecht, Aussenhandelsrecht, Steuerrecht, Marken- und Patentrecht, zu Fördermöglichkeiten, Personalbeschaffung, Werbung, Akquise u.v.m.!
Overall ist festzuhalten: Eine GmbH Gründung ist einfach, kostet nicht viel und das aufzubringende Stammkapital steht der Geschäftsführung zur freien Verfügung, ist also weder eingefroren noch weg auf irgend welchen Festgeldkonten.
Danach folgen noch ein paar Pflichten wie die steuerliche Erfassung, die Aufnahme des Geschäftsbetriebes und deren Begründung am Markt, sprich Werbung. Darauf wird in einem anderen Post eingegangen…